Mietrecht

Wohnung ist keine Praxis

von Redaktion

Eine Wohnung darf nicht als Praxis genutzt werden, wenn die anderen Eigentümer der Immobilie damit nicht einverstanden sind. Denn die gewerbliche Nutzung stört die anderen Bewohner des Gebäudes mehr als die Nutzung der Räume zum Wohnen. Über dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 36/17) berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“. Im konkreten Fall wollten die Beklagten eine Wohnung als psychotherapeutische Praxis nutzen, nachdem sie bereits eine andere Wohnung im Gebäude auf diese Weise nutzten. Auch wenn bereits erlaubt wurde, dass eine Nachbarwohnung als Praxis genutzt wird, muss das für eine weitere Wohnung nicht gelten.

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