Wenn eine Lungentransplantation eine Urlaubsreise verhindert, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nicht unbedingt die Stornokosten. War die Operation aufgrund einer Erkrankung bereits absehbar, muss der Versicherer nicht zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 32 C 196/18
Dieser Artikel (ID: 911535) ist am 29.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).