Kein Mindestlohn bei Praktikumspause

von Redaktion

Für Schnupper-Praktika zur Berufsorientierung wird kein Mindestlohn fällig, wenn diese wegen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Solche Praktika könnten um die Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein Zusammenhang bestehe, entschied das Bundesarbeitsgericht. Wichtig sei jedoch, dass letztlich die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde. Die Bundesrichter wiesen damit – wie zuvor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf – die Klage einer jungen Frau ab. Sie war der Meinung, dass sich ihr berufsorientierendes Praktikum auf einem Reiterhof wegen der Unterbrechungen durch eine kurze Krankheit und einen Familienurlaub in der Weihnachtszeit über drei Monate hinaus verlängert hatte. Sie verlangte von den Betreibern der Reitanlage deshalb die Zahlung von Mindestlohn für die komplette Zeit.  dpa

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