Rückwirkende Rentenbeiträge noch bis 1. April
Wer noch rückwirkend für das Jahr 2018 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, muss sich beeilen: Die Frist hierfür läuft am 1. April ab. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Durch die Zahlung können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaft