Kündigung ohne Begründung

von Redaktion

Wenn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie nicht länger für ihn arbeiten wollen, müssen sie ihrem Chef ein Kündigungsschreiben überreichen. Muss darin ein Grund für die Kündigung stehen? Wie sind die Regeln? „Eine normale Kündigung muss der Arbeitnehmer nicht begründen“, stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh klar. Sofern jemand ordentlich und fristgerecht kündigt, reicht ein Kündigungsschreiben ohne weitere Erläuterungen. Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt. „Den Grund müssen Arbeitnehmer zwar nicht zwingend in ihrem Kündigungsschreiben ausführen“, erklärt der Fachanwalt. Es könne sich aber dennoch lohnen.

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