Wenn tagsüber wenig Sonnenstrahlen ins Haus fallen, heizt sich das Innere auf. Jalousien und Markisen halten Wärme ab. Wer zur Miete wohnt, kann aber nicht beliebig aufrüsten, informiert der Mieterverein München. Denn beim Anbringen der Markise oder einer Außenjalousie mit Rollladenkasten greift er in die Bausubstanz ein. Dafür ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, wie der Verein erklärt. Erklärt sich der Mieter aber bereit, die Markise nach den Vorstellungen des Vermieters zu gestalten und sie beim Auszug wieder abzubauen, kann ein Verbot unzulässig sein. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 411 C 4836/13).
Allgemein muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung bewohnbar ist. „Verlangen kann der Mieter Außenjalousien allerdings nicht“, so Volker Rastätter vom Mieterverein. dpa