LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wohnrecht auf Lebenszeit nach Schenkung

Hans R.: „Ich habe vor zwei Jahren mein Anwesen meiner Tochter überschrieben. In der Schenkungsurkunde wurde festgelegt: Wohnrecht auf Lebzeiten, bei Erkrankung Pflege bis Pflegestufe 3 in der jetzigen Wohnung. Die Schenkungsurkunde wurde beim Notar beurkundet. Meine Erkrankung zwingt mich nun, in e

Freitag, 14. November 2025

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