LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wohnrecht auf Lebenszeit nach Schenkung
Hans R.: „Ich habe vor zwei Jahren mein Anwesen meiner Tochter überschrieben. In der Schenkungsurkunde wurde festgelegt: Wohnrecht auf Lebzeiten, bei Erkrankung Pflege bis Pflegestufe 3 in der jetzigen Wohnung. Die Schenkungsurkunde wurde beim Notar beurkundet. Meine Erkrankung zwingt mich nun, in e