Auch wenn es so klingt: Bei Angeboten einer „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause kann die Pflegekraft nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
Somit sei ein Arbeitstag in der Regel nach maximal zehn Stunden zuzüglich Pause vorbei.
Dieser Artikel (ID: 1088429) ist am 12.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).