Keine 24-Stunden-Pflege

Auch wenn es so klingt: Bei Angeboten einer „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause kann die Pflegekraft nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.

Somit sei ein Arbeitstag in der Regel nach maximal zehn Stunden zuzüglich Pause vorbei.

Freitag, 14. November 2025

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