Sturmschäden: Eigentümer haftet

Hauseigentümer müssen ihr Gebäude regelmäßig kontrollieren und in gutem Zustand halten. Sonst haften sie, wenn sich bei einem Unwetter Dachziegel lösen und etwas beschädigen. Bei einem Sturm bis zur Stärke 13, also 130 Kilometer pro Stunde, müssen Eigentümer nachweisen, dass Schäden nicht auf den ma

Freitag, 14. November 2025

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