LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wann besteht ein Pflichtteilsanspruch?
Ulli I.: „Meine Tante ist im April verstorben. Ihr Mann verstarb bereits 1963. Die Ehe blieb kinderlos. Die Tante hat in einem notariellen Vertrag ihre Neffen und Nichten zu gleichen Teilen in ihrem Testament eingesetzt. Sie hatte vier Geschwister, von denen zwei verstorben sind. Die erbberechtigten Nichten und Neffen sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Nun meine Frage: Wenn kein Testament vorhanden gewesen wäre, hätten ja ihre Geschwister als Nachkommen ihrer Eltern geerbt. Besteht nun für diese Geschwister ein Pflichtteilsanspruch?“
Den noch lebenden Geschwistern der verstorbenen Tante steht kein Pflichtteilsanspruch zu. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist sehr eng umgrenzt: ein Pflichtteilsrecht am Nachlass eines Verstorbenen haben lediglich dessen Ehegatte (bei rechtsgültiger Ehe) sowie seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel