LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wann besteht ein Pflichtteilsanspruch?

von Redaktion

Ulli I.: „Meine Tante ist im April verstorben. Ihr Mann verstarb bereits 1963. Die Ehe blieb kinderlos. Die Tante hat in einem notariellen Vertrag ihre Neffen und Nichten zu gleichen Teilen in ihrem Testament eingesetzt. Sie hatte vier Geschwister, von denen zwei verstorben sind. Die erbberechtigten Nichten und Neffen sind Abkömmlinge dieser Geschwister. Nun meine Frage: Wenn kein Testament vorhanden gewesen wäre, hätten ja ihre Geschwister als Nachkommen ihrer Eltern geerbt. Besteht nun für diese Geschwister ein Pflichtteilsanspruch?“

Den noch lebenden Geschwistern der verstorbenen Tante steht kein Pflichtteilsanspruch zu. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist sehr eng umgrenzt: ein Pflichtteilsrecht am Nachlass eines Verstorbenen haben lediglich dessen Ehegatte (bei rechtsgültiger Ehe) sowie seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, auch Adoptivkinder). Gibt es keine Abkömmlinge, so sind Vater und Mutter des Verstorbenen (soweit noch am Leben) pflichtteilsberechtigt. Das Pflichtteilsrecht endet bei den Eltern, das heißt, Abkömmlinge der Eltern (Geschwister, Neffen/Nichten des Erblassers) oder weiter entfernte Verwandte haben kraft Gesetzes kein Recht mehr, über einen Pflichtteil am Nachlass beteiligt zu werden.

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