Den noch lebenden Geschwistern der verstorbenen Tante steht kein Pflichtteilsanspruch zu. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist sehr eng umgrenzt: ein Pflichtteilsrecht am Nachlass eines Verstorbenen haben lediglich dessen Ehegatte (bei rechtsgültiger Ehe) sowie seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, auch Adoptivkinder). Gibt es keine Abkömmlinge, so sind Vater und Mutter des Verstorbenen (soweit noch am Leben) pflichtteilsberechtigt. Das Pflichtteilsrecht endet bei den Eltern, das heißt, Abkömmlinge der Eltern (Geschwister, Neffen/Nichten des Erblassers) oder weiter entfernte Verwandte haben kraft Gesetzes kein Recht mehr, über einen Pflichtteil am Nachlass beteiligt zu werden.