LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Enkel soll keine Steuern zahlen müssen

von Redaktion

Alois D.: „Wir möchten unserem Enkel ein Grundstück im Wert von 460 000 Euro übertragen. Beide Freibeträge summieren sich auf 400 000 Euro. Wir stellen uns vor, dass uns unser Enkel die restlichen 60 000 Euro bezahlt. 35 000 Euro per Überweisung, 25 000 Euro in Form einer monatlichen Rente in Höhe von 210 Euro. Lässt sich so Schenkungsteuer vermeiden?“

Wichtig ist bei Ihren Überlegungen, dass der Wert der Gegenleistungen, die Ihr Enkel zu erbringen hat, den Wert des Grundstücks erreicht, soweit dessen Wert den Freibetrag von insgesamt 400 000 Euro übersteigt. Hier müssen also die von Ihrem Enkel zu erbringenden Gegenleistungen mindestens 60 000 Euro wert sein. Entscheidend ist also, ob der Kapitalwert der monatlichen Rente von 210 Euro 25 000 Euro erreicht. Dies hängt von Ihrem Alter und dem Ihrer Frau ab. Ist die Rente bis zum Ableben des Längerlebenden von Ihnen zu zahlen, so dürfen Sie derzeit nicht älter als 70 Jahre oder aber Ihre Frau nicht älter als 73 Jahre sein. Sind Sie beide älter, müsste der monatliche Rentenbetrag erhöht werden, damit der Kapitalwert der Rentenzahlung wiederum mindestens 25 000 Euro beträgt. Um wie viel die monatliche Zahlung erhöht werden müsste, hängt von Ihrem Alter ab.

Artikel 2 von 5