Wichtig ist bei Ihren Überlegungen, dass der Wert der Gegenleistungen, die Ihr Enkel zu erbringen hat, den Wert des Grundstücks erreicht, soweit dessen Wert den Freibetrag von insgesamt 400 000 Euro übersteigt. Hier müssen also die von Ihrem Enkel zu erbringenden Gegenleistungen mindestens 60 000 Euro wert sein. Entscheidend ist also, ob der Kapitalwert der monatlichen Rente von 210 Euro 25 000 Euro erreicht. Dies hängt von Ihrem Alter und dem Ihrer Frau ab. Ist die Rente bis zum Ableben des Längerlebenden von Ihnen zu zahlen, so dürfen Sie derzeit nicht älter als 70 Jahre oder aber Ihre Frau nicht älter als 73 Jahre sein. Sind Sie beide älter, müsste der monatliche Rentenbetrag erhöht werden, damit der Kapitalwert der Rentenzahlung wiederum mindestens 25 000 Euro beträgt. Um wie viel die monatliche Zahlung erhöht werden müsste, hängt von Ihrem Alter ab.