LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann ich die Schenkung revidieren?

Gertrud U.: „Im Jahr 2013 habe ich im Rahmen einer Schenkung mit einem Nießbrauch für mich meinem Sohn das gemeinsam bewohnte Haus überschrieben. Nun stellt sich heraus, dass er das Haus verkommen lässt und sich um nichts kümmert. Gibt es eine Möglichkeit, die Schenkung rückgängig zu machen?“

Kraft Gesetzes kann eine Schenkung dann rückgängig gemacht werden, wenn der Schenker verarmt oder sich der Beschenkte grob undankbar gezeigt hat. Hierzu finden sich keine Hinweise in Ihrer Fragestellung. Ihr Sohn könnte die Immobilie natürlich freiwillig zurückgeben, was eher unwahrscheinlich ersche

Freitag, 14. November 2025

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