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27. Februar 2020
In der Betriebskostenverordnung sind 17 Kostenpunkte aufgeführt, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen.
. Grundsteuer
. Wasserversorgung
. Entwässerung
. Warmwasser
. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserver–sorgungsanlagen
. Betriebskosten des Aufzugs
. Straßenreinigung und Müllentso
Dieser Artikel (ID: 1211057) ist am 27.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).