In der Betriebskostenverordnung sind 17 Kostenpunkte aufgeführt, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen.
. Grundsteuer
. Wasserversorgung
. Entwässerung
. Warmwasser
. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserver–sorgungsanlagen
. Betriebskosten des Aufzugs
. Straßenreinigung und Müllentsorgung
. Gebäudereinigung
. Gartenpflege
. Kosten der Beleuchtung
. Schornsteinreinigung
. Kosten für den Hauswart
. Gemeinschafts-Antennenanlage oder Beitbandverteiler
. Einrichtungen für die Wäschepflege
. Sonstige Nebenkosten
Unter „Sonstigen Nebenkosten“ darf aber nicht alles mögliche abgerechnet werden, sondern nur Kosten, die dem Vermieter regelmäßig entstehen. Welche genau, muss im Mietvertrag festgelegt sein. Möglich wären etwa Kosten für den Betrieb einer Sauna, einen Pförtner oder Wartung der Videoüberwachung.