LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was ist bei einer Adoption zu beachten?

Karl E.: Wir wollen als Ehepaar ohne Kinder unser Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (circa 600 000 Euro) an unsere Nichte weitergeben. Dafür wollen wir sie adoptieren. Vorher möchten die Eltern der Nichte ihr ein vermietetes Wohnhaus (circa 500 000 Euro) übertragen. Was ist in diesem Fall steuerlich zu berücksichtigen? Und welche Zeiträume müssen eingehalten werden?

„Die Eigenschaft als Kind nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz muss zum Zeitpunkt der jeweiligen Schenkung vorliegen. Das bedeutet, dass eine Adoption durchaus eine Gestaltungsoption sein kann. Bis zur Adoption ist das Kind schenkungsteuerlich ein Kind der bis dahin (leiblichen und) rechtli

Mittwoch, 12. November 2025

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