LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Vermögen schmilzt wegen Corona-Krise

von Redaktion

Leider habe ich keine positive Antwort für Sie. Im Pflichtteilsrecht gilt das strenge Stichtagsprinzip. Der Nachlass wird zum Todestag bewertet, dies gilt auch für Wertpapiere, bei denen es naturgemäß Kursschwankungen gibt. Der Erbe hat also das Risiko, dass die Kurse nach dem Erbfall fallen, ebenso wie er die Chance hat, dass sie steigen. Sollte der Wertverfall allerdings so extrem sein, dass nicht einmal Ihr Pflichtteil und ein etwaiger Pflichtteilsergänzungsanspruch gewahrt ist, dann können Sie die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche zumindest teilweise verweigern. Auch sollten Sie natürlich prüfen lassen, ob Sie das Testament für Ihren eigenen Erbfall noch ändern können, denn es wäre natürlich ungerecht, wenn die drei Kinder Ihres Ehemannes jetzt den Pflichtteil erhalten und dann später einmal noch einen vollen Erbteil. All diese Fragen sollten Sie mit einem Fachmann besprechen, am besten einem Fachanwalt für Erbrecht.

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