LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wohnrecht oder Nießbrauch?
Gustav B.: „Mein Reihenhaus möchte ich gern meinem Sohn vererben, allerdings mit der Auflage, meiner Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Mein Sohn lebt in Berlin, hat selbst eine Immobilie dort und wird vorerst auch dort bleiben. Muss eine solche Auflage notariell beglaubigt werd