LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Das Ehegattentestament
Unter einem Berliner Testament versteht man ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zunächst, wie Ihre Eltern, gegenseitig zu Erben im ersten Erbfall einsetzen. Zusätzlich wird geregelt, wer im Erbfall des längerlebenden Ehegatten Erbe wird. Fehlt die Regelung für den zw