LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Das Ehegattentestament

von Redaktion

Unter einem Berliner Testament versteht man ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zunächst, wie Ihre Eltern, gegenseitig zu Erben im ersten Erbfall einsetzen. Zusätzlich wird geregelt, wer im Erbfall des längerlebenden Ehegatten Erbe wird. Fehlt die Regelung für den zweiten Erbfall, gilt nach dem längerlebenden Ehegatten die gesetzliche Erbfolge. Sofern Ihre Mutter keine weiteren Kinder als Sie und Ihren Bruder hat, führt die gesetzliche Erbfolge dazu, dass das gesamte Vermögen an Sie und Ihren Bruder fällt. Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich den Wünschen Ihrer Mutter entspricht, sollte trotzdem genau geprüft werden, ob es nicht sinnvoll wäre, ein Testament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge führt zu einer ungeregelten Erbengemeinschaft, die oft zu unnötigen Schwierigkeiten und Streit führt. Dies kann durch ein Testament vermieden werden.

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