Steuer und Nachlass

von Redaktion

Erben, die für den Verstorbenen eine Steuererklärung abgeben, können die Kosten für den Steuerberater bei der Erbschaftsteuer absetzen „Bei diesen Kosten handelt es sich um Nachlassverbindlichkeiten, die bei der Berechnung die Erbmasse mindern“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: II R 30/19). Im konkreten Fall klagte eine Tochter, deren verstorbener Vater Kapitalerträge in der Schweiz erzielte, die er in seinen Einkommensteuererklärungen über Jahre verschwiegen hatte. Das muss das Finanzamt akzeptieren, entschied der Bundesfinanzhof. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet war.

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