LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Essensgeruch unter dem Balkon
Grundsätzlich stellt eine Geruchsbelästigung einen Mangel dar, der die Wohnqualität beeinträchtigt. Der Vermieter muss also dafür sorgen, dass dieser Mangel behoben wird, und eine Mietminderung wäre möglich. Allerdings ist es bei Geruch sehr schwierig, da diese Beeinträchtigung sehr subjektiv ist un