An Kreuzungen mit „Rechts vor links“ können Autofahrer schnell ins Grübeln kommen: „Wenn an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder durch Ampeln geregelt wird, hat Vorfahrt, wer von rechts kommt“, erinnert Autoexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen noch einmal an Grundsätzliches. Ausgeschlossen von der Rechts-vor-links-Regel seien Fahrzeuge, die von Feld- und Waldwegen oder Straßen mit abgesenktem Bordstein auf die andere Straße einfahren möchten. „Diese müssen anderen in jedem Fall die Vorfahrt gewähren“, so Leser.
Doch manchmal wird es unübersichtlicher. Etwa wenn auf die gleichrangige Kreuzung oder Einmündung aus jeder Straße ein Fahrzeug zufährt und jeder Fahrer dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren muss. „Dieses Vorfahrtspatt lässt sich nur auflösen, wenn ein Autofahrer auf seine Vorfahrt verzichtet“, erläutert Leser. „Mittels Handzeichen signalisiert er dem von links kommenden Fahrzeug, dass er ihn passieren lässt. Danach greift wieder die Rechts-vor-links-Regel. Ganz zum Schluss fährt der Fahrer, der auf seine Vorfahrt verzichtet hat.“ dpa