Pauschale Erhöhung unzulässig
Verwalter dürfen in Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach pauschale jährliche Erhöhungen ihres Honorars vereinbaren. Denn solch eine Regelung benachteiligt die WEG. Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: