LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Auflagen bei der Schenkung möglich?
Das Gesetz kennt Schenkungen unter Auflagen. Nach aktueller Rechtsprechung des OLG München ist es dabei zulässig, dass der Gegenstand einer solchen Auflage auch eine lebzeitige Weitergabeverpflichtung schuldrechtlicher Art ist mit dem Inhalt, dass der Erstbeschenkte (hier: Ihr Sohn) den Schenkungsge