LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Der Freibetrag ist ausreichend

Stirbt Ihr Vater, entsteht Ihr Nießbrauch, den Sie steuerlich von Ihrem Vater erwerben. Als steuerlicher Erwerb wird dabei der zum Zeitpunkt des Todes Ihres Vaters zu ermittelnde Kapitalwert des Nießbrauchs angesetzt, der von der Höhe der potenziellen Miete für die Immobilie und Ihrer Lebenserwart