LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kann Fonds die Rücknahme verweigern?

Tatsächlich muss laut § 257 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) eines Alternativen Investmentfonds (AIF) die Rücknahme der Fondsanteile und damit die Auszahlung verweigern, wenn die Bankguthaben und die Erlöse nicht ausreichen oder sofort zur Verfügung stehen