LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Mietfreie Überlassung ist Schenkung

von Redaktion

Sie haben Recht: Wenn Sie keine Einkünfte mehr haben, dann müssen Sie auch nichts deklarieren und können im Gegenzug keine Aufwendungen für die Wohnung (beispielsweise Reparaturkosten) geltend machen. Auf eines muss ich allerdings hinweisen: Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist eine zusätzliche Schenkung, jeden Monat in Höhe des Mietwertes. Sollte durch die Schenkung der Wohnung also der Freibetrag Ihres Sohnes von 400 000 Euro überschritten werden, dann fällt für die Überlassung Schenkungsteuer an.

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