LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Legionellenbefall in der Wohnanlage
Grundsätzlich könnte der Eigentümer nur dann für entstandene Kosten und potenzielle Schäden in Anspruch genommen werden, wenn er eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat. Das heißt, der Eigentümer müsste in Ihrem Fall verpflichtet gewesen sein, sein Warmwasser und seine Heizung regelmäßig und für ei