Digitalen Nachlass regeln

Wie kommen Angehörige an den digitalen Nachlass? Der Tod kommt oft unerwartet. Hat es früher gereicht, wenn Hinterbliebene sich tagelang durch Keller, Aktenordner und Bankschließfächer wühlten, spielt sich heute ein Großteil unseres Lebens im Digitalen ab. Das macht den Umgang mit dem Nachlass nicht unbedingt leichter.
Wo früher ein Ladengeschäft oder Büro gemietet werden musste, läuft das Geschäft heute über eine Webseite, einen Zahlungsdienst und einen Online-Konferenz-Anbieter. Fotos verstauben nicht in schweren Fotobänden, sondern liegen auf einem Cloud-Speicher und erfreuen Follower in den sozialen Medien. Das Problem: Um diese für Außenstehende unsichtbaren Schätze, Verträge und Verpflichtungen einzusehen, braucht es Zugangsdaten. Sind diese nicht hinterlegt, scheitern viele Hinterbliebene schon an dem Versuch, das Handy oder den Laptop einzuschalten.
Verträge und Onlinekonten
Den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen und Onlinekonten und Co. zu ignorieren, ist keine gute Idee. Schließlich laufen zahlungspflichtige Verträge weiter, es können Mahn- und Inkasso-Kosten entstehen. Rechte und Pflichten der verstorbenen Person gehen an den Erben oder die Erbin über. Werden also Verträge nicht gekündigt, laufen sie schlimmstenfalls immer weiter – und die Erben müssen als Rechtsnachfolger bezahlen. Das gilt für Online-Partnervermittlungen, gebuchte Reisen oder Abos. Der Überblick über die Zahlungsverpflichtungen ist schon deshalb wichtig, weil Erben das Erbe auch ausschlagen können.
Erbberechtigung
Um Auskünfte zu möglichen Kunden-Konten zu erhalten, müssen sich Erben zuerst als berechtigt ausweisen. Dafür sollten sie den Erbschein, die Sterbeurkunde oder das Testament vorlegen und die letzte Anschrift des Verstorbenen angeben können. Möglicherweise wird auch nach einer beglaubigten Kopie des Personalausweises gefragt. Die genauen Anforderungen können je nach Anbieter abweichen.
Konto- und Kartenauszüge
Wenn Hinterbliebene keinen Zugriff auf E-Mails oder Browserverlauf haben, kann es sinnvoll sein, einen Blick in die Konto- und Kartenauszüge zu werfen. So lässt sich meist schnell herausfinden, ob zahlungspflichtige Verträge bestehen und ob es weitere Konten bei Zahlungsanbietern wie Paypal, Apple Pay oder Google Pay gibt.
E-Mail-Konten
Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass E-Mails und Chat-Verläufe genauso wie Briefe zu behandeln sind und Erben deshalb das Recht haben, auf beides zuzugreifen. Deutsche Anbieter werden Hinterbliebenen, die ihre Erbberechtigung nachweisen können, deshalb den Zugriff zum Mail-Konto gewähren (BGH: Az.: III ZR 183/17). Schwierig wird es, wenn die Anbieter im Ausland sitzen. Da kann es schnell passieren, dass Konten gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, sobald die Anbieter vom Tod des Inhabers erfahren. Gerade bei E-Mail-Konten kann das empfindliche Folgen haben, wenn nämlich alle anderen Online-Verträge über genau dieses gelöschte Konto abgewickelt werden. Es ist deshalb empfehlenswert, erst einmal genau nach gespeicherten Zugangsdaten zu suchen, bevor ein Mail-Account gegebenenfalls gelöscht wird.
Soziale Netzwerke
Facebook und LinkedIn bieten trotz des BGH-Urteils weiterhin nur an, dass die Accounts gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Dafür können Nutzer schon zu Lebzeiten festlegen, wie mit ihrem Account verfahren werden soll und wer zum digitalen Nachlassverwalter bestimmt wird. Google-Nutzer können sogar genau festlegen, wer bei Inaktivität des Accounts auf welche Daten Zugriff haben soll.
Vorsorge
Wer es seinen Erben eingedenk all dessen einfacher machen will, muss beizeiten selbst vorsorgen. Das beginnt damit, sich selbst einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Accounts man hat und dann Passwörter und Daten zu sichern. Eine Liste mit allen Accounts und den zugehörigen Passwörtern kann man entweder sicher (am besten in einem Bankschließfach) deponieren oder in einen digitalen Tresor für wichtie Unterlagen packen. Praktisch ist auch ein Passwortmanager. Dann muss man nur diese Zugangsdaten zu Lebzeiten weitergeben.
Zusätzlich zu den Accountinformationen gilt es, auch Zugangsdaten zu Rechnern, Smartphones und Tablets zu hinterlegen.
Mehr Informationen
Informationen zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 19. September. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Digitales Erbe“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.