RECHT

Gehört die Grußformel ins Arbeitszeugnis?

Ist die Dankes-, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses verzichtbar? Das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 146/21) bejaht diese Frage. Nur: Stand eine solche Formel einmal im Zeugnis drin, darf sie bei einer nachträglichen Änderung nicht mehr gestrichen werden. Das hat das Landesarbeit

Freitag, 2. Juni 2023
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