MIETER
Geringe Spuren verlangen keinen Fachmann Keine Treppe ohne Handlauf
Auch wenn es im Mietvertrag rechtmäßige Klauseln zum Thema „Schönheitsreparaturen“ gibt, muss ein Mieter solche nicht durchführen, wenn lediglich geringe Abnutzungserscheinungen vorliegen. Es genüge, wenn die Räume insgesamt den Eindruck einer renovierten Wohnung hinterlassen. Ein Vermieter kann des