Prämiensparen: Variabel heißt nicht beliebig
Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen Zinsänderungen für die Sparer nachvollziehbar und kalkulierbar sein. Darauf pochte erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil. Er gab damit einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland statt