LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gelten Freibeträge trotz Familienheim?

Ja, die Familienheim-Steuerbefreiung lässt den Grundfreibetrag von 400 000 Euro völlig unangetastet. Wenn ein Erblasser beispielsweise ein Familienwohnheim im Wert von einer Million und sonstiges Vermögen über 500 000 Euro vererbt, so zahlt der Erbe Steuern nur auf 100 000 Euro. Die Wohnung ist komp

Dienstag, 28. März 2023
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.