LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bruder muss jetzt Auskunft geben

Solange Ihre Mutter lebte, hatte Ihr Bruder als Bevollmächtigter nicht die Pflicht, sich mit seinen Geschwistern abzusprechen. Er musste lediglich gegenüber Ihrer Mutter Auskunft über seine Tätigkeiten als Bevollmächtigter geben.
Da Ihre Mutter nun verstorben ist, stehen den Erben diese Auskunftsan