LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Rauchmelderkosten zu Unrecht bezahlt

Grundsätzlich können die zu Unrecht eingezogenen Betriebskosten für die Miete von Rauchwarnmeldern vom Vermieter zurückverlangt werden, indem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter eingelegt wird. Dieser Widerspruch muss allerdings grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Erhalt