LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Rauchmelderkosten zu Unrecht bezahlt

Grundsätzlich können die zu Unrecht eingezogenen Betriebskosten für die Miete von Rauchwarnmeldern vom Vermieter zurückverlangt werden, indem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter eingelegt wird. Dieser Widerspruch muss allerdings grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Erhalt

Mittwoch, 22. März 2023
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.