Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein, der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische Gerichtshof. Hintergrund is
Dieser Artikel (ID: 2058674) ist am 17.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).