Verspätung gerechtfertigt

von Redaktion

Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein, der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische Gerichtshof. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Bei einem Flug von Köln-Bonn zur griechischen Insel Kos kam es zu einer Verspätung von drei Stunden und 49 Minuten. Diese Verspätung war auf mehrere Gründe zurückzuführen, hauptsächlich aber auf einen Mangel an Personal für die Gepäckverladung in Köln-Bonn.

Mehrere Passagiere hatten ihre Ansprüche auf Schadenersatz daraufhin an Flightright abgetreten. Das Unternehmen klagte gegen die Fluggesellschaft TAS. Nach EU-Recht muss eine Airline bei Verspätungen von mehr als drei Stunden keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Ein Mangel an Flughafenpersonal kann ein solcher sein, urteilten nun die Luxemburger Richter.

Artikel 3 von 6