Kein Schadenersatz für Radler

Sind Autos und Fahrräder in einen Unfall verwickelt, haftet der Autofahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr des Pkw mit. Diese Haftung kann aber auch entfallen. Etwa dann, wenn sich ein Radler gravierend verkehrswidrig verhält, wie aus einer Entscheidung (Az.: 7 U 30/23) des Oberlandesgerichts (O

Donnerstag, 18. September 2025

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