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Gasprüfung jetzt Pflicht

von Redaktion

Der Gastank im Camper muss geprüft werden. © dpa

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen hat, muss eine neue Regelung berücksichtigen, wie die Prüforganisation Dekra informiert. Bis zum 19. Juni 2025 müssen Halter solcher Freizeitfahrzeuge zwingend eine Prüfung der Flüssiggasanlage vorweisen können – und alle zwei Jahre wiederholen. Zwar galt diese Prüfpflicht bereits seit Juni 2024 – eine einjährige Übergangsfrist für „G607-Prüfungen“ läuft aber zum genannten Termin Mitte Juni 2025 ab. Davon betroffen sind laut Dekra Anlagen für Flüssiggas, die in Freizeitfahrzeugen zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden. Bereits durchgeführte Gasprüfungen nach „Arbeitsblatt DVGW G 607“ bleiben aber gültig.

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