So stockt man die Rente auf

von Redaktion

In die gesetzliche Rentenversicherung kann man auch freiwillig einzahlen, um die Rente zu erhöhen oder überhaupt Ansprüche zu erwerben. © dpa

In der gesetzlichen Rentenversicherung kann – besteht nicht schon eine Pflichtversicherung – freiwillig eingezahlt werden, um Rentenansprüche zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen.

■ Wer einzahlen darf

Freiwillig einzahlen dürfen alle ab dem 16. Geburtstag, die in Deutschland leben oder sich als Deutscher im Ausland aufhalten. In Deutschland kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit an. Wer als Ausländer im Ausland lebt, der kann sich eventuell auch freiwillig versichern, wenn er zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war.

Rentner, die bereits eine volle Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen freiwillige Beiträge nicht (mehr) zahlen. Vor Erreichen der Altersgrenze ist das auch bei Bezug einer vollen Altersrente möglich. Die Beiträge werden erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.

Auch Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung können sich freiwillig versichern. Wer pflichtversichert ist, der darf keine freiwilligen Beiträge zahlen. Das gilt auch für Selbstständige, die sich auf Antrag pflichtversichert haben.

■ Sonderzahlungen

Wer eine vorgezogene Altersrente beziehen will, für die ein Abschlag hingenommen werden muss, der kann diesen mit einer freiwilligen Sonderzahlung ausgleichen. Das gilt auch für Pflichtversicherte, die eine solche Sonderzahlung vornehmen wollen, weil diese nicht als freiwilliger Beitrag im eigentlichen Sinne gilt.

■ Wann sich das lohnt

Durch freiwillige Beiträge können Ansprüche auf Rente erworben, eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten oder der Rentenanspruch erhöht werden.

Wer nur kurze Zeit berufstätig war, der erreicht vielleicht nicht einmal die fünfjährige Wartezeit, die für eine Hinterbliebenenrente für die Angehörigen erfüllt sein muss. Auch können gezahlte Beiträge und womöglich anzuerkennende Kindererziehungszeitenehen verloren gehen. Dann lohnen sich freiwillige Beiträge besonders. Dabei sollte darauf geachtet werden, fehlende Beiträge rechtzeitig bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu zahlen, um sofort von ihnen profitieren zu können.

Freiwillige Beiträge erhöhen grundsätzlich die Altersrente oder die Hinterbliebenenversorgung.

■ Selbstständige

Selbstständige können sich freiwillig versichern, um so für sich und die Hinterbliebenen vorzusorgen. Wer mitten im Berufsleben aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheidet, der kann durch freiwillige Beiträge weiter vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt es dann allerdings innerhalb kürzester Zeit nicht mehr. Auch Ansprüche auf etwaige Rehabilitations-Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen unter Umständen verloren. Wer Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat, dessen Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge wird nicht mehr vollständig angerechnet. Dazu zählen auch Rentenzahlungen, die auf Zeiten einer freiwilligen Versicherung beruhen.

■ Beitragshöhe

Freiwillig Versicherte bestimmen die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst. Pro Kalenderjahr dürfen ein bis zwölf Monatsbeiträge gezahlt werden. Bei jedem Beitrag darf ein Betrag zwischen Mindest- und dem Höchstbeitrag frei gewählt werden. Für das Jahr 2024 kann noch bis zum 31. März 2025 eingezahlt werden: Mindestens monatlich 100,07 Euro; höchstens 1404,30 Euro. Für das laufende Jahr 2025 gilt ein Mindestbeitrag in Höhe von 103,42 Euro. Der Höchstbeitrag ist identisch.

Die Beitragshöhe kann für die Zukunft jederzeit geändert werden, die Zahlung kann eingestellt und später wieder begonnen werden. Soll mit den freiwilligen Beiträgen eine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente erworben werden, so darf kein Monat Lücke entstehen. Ein gezahlter Beitrag kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

■ Was es bringt

Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 103,42 Euro für die Dauer eines Jahres ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund fünf Euro; beim Höchstbeitrag von 1497,30 Euro sind es rund 75 Euro. Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Wer genau ausrechnen will, wie freiwillige Einzahlungen sich auf die Rente auswirken, kann sich kostenlos beraten lassen oder den Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung (Ihre-Vorsorge.de) nutzen.

Wer mit privater Altersvorsorge so viel ansparen möchte, dass er seine Rente 20 Jahre lang um 1000 Euro im Monat aufstocken kann, muss 190 000 Euro ansparen. Bei einer Verzinsung von im Schnitt vier Prozent pro Jahr werden dafür als 30-Jähriger bis Rentenbeginn mit 67 rund 200 Euro im Monat fällig, als 45-Jähriger sind es etwa 470 Euro.

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