Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vermieter elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und verarbeiten können – ganz gleich, ob sie Wohn- oder Gewerberaum vermieten. Geht es um letzteres, müssen sie die E-Rechnung regelmäßig auch ausstellen können. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eige
Dieser Artikel (ID: 2218217) ist am 30.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).