Vermieter muss E-Rechnungen akzeptieren

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vermieter elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und verarbeiten können – ganz gleich, ob sie Wohn- oder Gewerberaum vermieten. Geht es um letzteres, müssen sie die E-Rechnung regelmäßig auch ausstellen können. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eige

Mittwoch, 12. November 2025

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