Vermieter muss E-Rechnungen akzeptieren

von Redaktion

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vermieter elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und verarbeiten können – ganz gleich, ob sie Wohn- oder Gewerberaum vermieten. Geht es um letzteres, müssen sie die E-Rechnung regelmäßig auch ausstellen können. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. E-Rechnungen dürfen zum Beispiel die Formate XML oder ZUGFeRD haben – Formate, die moderne Buchhaltungssysteme bereits verarbeiten. Auf welchem Weg die E-Rechnung übermittelt wird, ist WiE zufolge nicht festgelegt. Ein einfaches E-Mail-Postfach zum Empfang reicht daher oft aus, sofern nicht ohnehin schon ein geeignetes Buchhaltungssystem zum Einsatz kommt. Hilfreich können ansonsten auch die kostenlosen Tools des Online-Finanzamts Elster sein.

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