LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Hans B.: „Als Alleineigentümer einer Immobilie, deren Wert den 400 000-Euro-Schenkungssteuer-Freibetrag übersteigt, will ich meinem Sohn die gesamte Immobilie im Wege einer Schenkung übertragen. Mir wurde empfohlen, ihm nur einen Teil der Immobilie zu schenken und den übrigen Teil an meine Ehefrau zu übereignen. Diese würde den ihr übertragenen Teil dann zu einem späteren Zeitpunkt meinem Sohn schenken, der somit am Ende dieser Transaktionen Alleineigentümer der Immobilie wäre. Jetzt habe ich gehört, dass es mitunter Probleme mit dem Finanzamt wegen der Schenkungssteuer gibt: dann nämlich, wenn der Zeitraum zwischen dem Teil-Eigentums-Übergang an meine Ehefrau und der darauf folgenden Übertragung dieses Teil-Eigentums durch meine Ehefrau an meinen Sohn zu kurz ist. Gibt es zur Dauer dieser Frist gesetzliche Regelungen, eine Art ständige Rechtsprechung oder sonstige Anhaltspunkte?“

Kleine Pause zwischen Schenkungen

Die Empfehlung, die Sie bekommen haben, ist richtig und wird auch sehr häufig umgesetzt. Es gibt auch keinen Mindestabstand zwischen der Schenkung an Ihre Frau und der anschließenden Schenkung Ihrer Frau an Ihren Sohn. Man könnte beide Übertragungen sogar am selben Tag vornehmen. Entscheidend ist lediglich, dass Ihre Frau völlig frei entscheiden kann, ob sie den geschenkten Immobilienanteil weiter überträgt oder nicht. Im Vertrag, mit dem Sie den Anteil an Ihre Frau schenken, darf also keine Verpflichtung Ihrer Frau enthalten sein, den Anteil weiter zu übertragen.

Trotzdem empfiehlt es sich, zwischen den beiden Verträgen etwas Zeit vergehen zu lassen, um das Finanzamt nicht unnötig aufmerksam werden zu lassen. Sinnvoll ist es wohl zu warten, bis die Übertragung an Ihre Frau im Grundbuch vollzogen ist. Dann ist auch die Gestaltung des weiteren Überlassungsvertrages von Ihrer Frau an Ihren Sohn einfacher.

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