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6. Februar 2025
Viele Geldhäuser haben in der Nullzinsphase Strafzinsen von ihren Kunden erhoben. Bei Spareinlagen war das unzulässig. Kunden dürften jetzt ein Recht auf Erstattung haben. © imago/Sven Simon
Negativzinsen auf Spareinlagen waren ein jahrelanges Streitthema zwischen Banken und Verbraucherschützern. Der
Dieser Artikel (ID: 2223041) ist am 06.02.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).