Entspannt im Ruhestand: Am besten kommt im Alter zurecht, wer keine Lücken in seiner Beitragsbiografie hat. © Oliver Berg/dpa
Lücken in der Rentenversicherung lassen sich noch bis zum 31. März schließen – mit freiwilligen Beitragszahlungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.
Die freiwilligen Zahlungen erhöhen später die gesetzliche Rente oder können dafür sorgen, überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Interessant kann das zum Beispiel für Versicherte sein, die im Jahr 2024 nicht durchgängig versichert waren.
Der Mindestbeitrag, den Versicherte für einen freiwilligen Beitragsmonat zahlen müssen, liegt bei 103,42 Euro, der Höchstbeitrag liegt bei 1404,30 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können Versicherte selbst entscheiden, wie hoch ihr freiwilliger Beitrag ausfallen soll, so die DRV. Je mehr nachgezahlt wird, umso mehr erhöht sich die spätere Rente.
Das notwendige Antragsformular V0060 für die freiwilligen Zahlungen steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de (https://www.deutsche-rentenversicherung.de) zum Download zur Verfügung.
Freiwillige Beitragszahlungen können nur Menschen leisten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, kann keine freiwilligen Beiträge mehr leisten. Der jeweilige Rentenversicherungsträger kann bei Fragen weiterhelfen.
DPA