Karl G.:„Mein Nachbar ist Witwer. Er hat einen Sohn und einen Enkel. Wenn er stirbt, soll der Sohn das Bankguthaben von 40 000 Euro bekommen, der Enkel seine Wohnung im Wert von 300 000 Euro. Kann nun der Sohn die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil einklagen und müsste dann der Enkel einen
Dieser Artikel (ID: 2249767) ist am 18.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).