Mehr als drei Prozent Plastik im Biomüll sollen künftig nicht mehr toleriert werden. © peter steffen, dpa
Ab Mai gelten strengere Regeln für den Biomüll. Der Anteil an Fremd- bzw. Störstoffen in der Biomülltonne darf dann nur noch maximal drei Prozent betragen. Als solche Stoffe gelten Kunststoffe, Stein, Glas, Keramik und Metalle. So soll insbesondere verhindert werden, dass mehr Mikroplastik in die Umwelt gelangt.
Überprüft werden soll der Inhalt mit Künstlicher Intelligenz, Detektoren, die die Tonne scannen, oder per Sichtkontrolle.
Bei Verstößen müssen Verbraucher je nach Kommune mit Bußgeldern rechnen. Wird die Tonne regelmäßig falsch befüllt, wird das Entsorgungsunternehmen sie unter Umständen auch wie Restmüll behandeln, wofür dann hohe Kosten für eine Sonderleerung anfallen.
Dass Plastik zwischen Gemüseresten, Eierschalen und Kaffeesatz nichts zu suchen hat, versteht sich von selbst. Doch was viele womöglich nicht wissen: Auch extra für den Biomüll beworbene Abfalltüten aus „kompostierbarem“ oder „abbaubarem“ Plastik gelten in aller Regel als Störstoffe und gehören daher nicht in die Bio-Tonne. Der Grund: Diese Tüten benötigen viel mehr Zeit, sich zu zersetzen, als Apfelstrunk und Co. In den Verwertungsanlagen werden sie daher meistens – ebenso wie alle anderen Störstoffe – entfernt oder samt dem wertvollen Inhalt verbrannt. Dass die Tüten theoretisch abbaubar sind, macht in der Praxis also gegenüber herkömmlichen Plastiktüten oft keinen Unterschied.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) empfiehlt daher Papiertüten oder den Biomüll ganz ohne Tüte zu sammeln. Alternativ kann man auch in einer Plastiktüte sammeln, aber nur den Inhalt in der Biomülltonne entsorgen, während die Tüte in die Wertstofftonne wandert.