IN KÜRZE

Keine Kündigung per Whatsapp

Nicht geeignet für juristische Vorgänge. © Scheurer/dpa

Schnell und einfach versendet: Was für einen firmeninternen Austausch passt, gilt nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt diese über einen Messengerdienst wie Whatsapp, Signal, Threema und Co., ist sie nicht wirksam. Darauf wei

Mittwoch, 12. November 2025

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