Schnell und einfach versendet: Was für einen firmeninternen Austausch passt, gilt nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt diese über einen Messengerdienst wie Whatsapp, Signal, Threema und Co., ist sie nicht wirksam. Darauf wei
Dieser Artikel (ID: 2384709) ist am 30.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).