Geld bei Betrug zurückfordern

von Redaktion

Auch fehlgeschlagene Bestellungen führen zu Rückbuchungen. © dpa

Ob es um Betrug, versehentliche doppelte Abbuchungen oder um nicht erhaltene Leistungen geht – wenn zu viel vom Konto abgebucht wurde, kann es schnell stressig werden. Doch genau für solche Situationen gibt es das Chargeback-Verfahren. Damit kann man bei der Bank eine Rückbuchung einer bereits getätigten Zahlung veranlassen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Die Bank überprüft dann die Rechtmäßigkeit des Antrags und gibt der Gegenseite die Chance sich zu äußern. Stellt sich das Chargeback als berechtigt heraus, bekommt man das Geld zurück. Auch wenn es am Ende die Bank ist, die entscheidet, ob das Geld zurück überwiesen wird, gibt es ein paar typische Fälle, in denen das Verfahren generell gerechtfertigt ist, zum Beispiel Betrug wie etwa Abofallen, gefälschte Produkte oder weiterlaufende Abbuchungen trotz Kündigung einer Mitgliedschaft. Wichtig: Das Chargeback-Verfahren kommt nur dann infrage, wenn mit einer Kredit- oder Debitkarte gezahlt wurde.

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